Forum zur Grundstücksentwässerung / geanetz Baden-Württemberg
»
Fragensammlung
»
Rechtliche Fragen
»
Rechtsverordnung zu §51 WG BW - Wann ist damit zu rechnen?
Es gibt leider keine verbindliche Auskunft, bis wann wir mit der Verordnung rechnen können. Auch zu den Fristen haben wir noch keine sichere Information, es war aber Ende 2017 im Gespräch. Vermutlich für Leitungen in Wasserschutzgebieten Zone I und II und entsprechenden Zonen der Heilquellenschutzgebiete.
Sobald wir Neuigkeiten erfahren, werden wir auf der geanetz-Homepage darüber berichten.
Vielen Dank für ihre Antwort. Bleibt abzuwarten ob auch "vergleichbare Zonen in Heilquellenschutzgebieten" in der RVO genauer definiert wird. Hierzu wissen Sie auch noch nichts genaueres oder? mfg
Leider wissen wir dazu noch nichts genaueres. Es gibt aber eine Drucksache aus dem Landtag, die für Sie vielleicht interessant ist. Sie können unter www.landtag-bw.de/Dokumente unter dem Stichwort "Heilquellenschutzgebiete" danach suchen. Oder hier:
DWA-BW
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Einen Termin für die neue Verordnung kann ich Ihnen nicht geben. Aber es tut sich etwas: Das Umweltministerium hat ein Pilotprojekt gestartet. In drei Baden-Württembergischen Kommunen wird die Vorgehensweise von der Bürgerinfo über Inspektion und Sanierung bis zur abschließenden Dichtheitsprüfung durchgespielt. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen soll die Eigenkontrollverordnung (EKVO) überarbeitet werden. Die Presseerklärung des UM vom 8.7.2019 finden Sie hier