Das Wassergesetz für Baden-Württemberg wird zur Zeit überarbeitet. Auf der Seite des Umweltministeriums oder auch auf unserer Homepage unter http://geanetz-bw.de/Aktuelles/News/ können Sie den Gesetzentwurf herunterladen.
Für den Bereich Grundstücksentwässerung ist unter anderem folgende Neuerung geplant: auf allen Grundstücken, die in Wasserschutzzone I und II sowie den entsprechenden Heilquellenschutzzonen liegen, müssen die Abwasserleitungen innerhalb bestimmter Fristen untersucht werden. Die Fristen werden in der Eigenkontrollverordnung definiert, die gerade ebenfalls überarbeitet wird.
Die Untersuchung kann durch die Gemeinde organisiert und durchgeführt werden, wenn die Gemeinde dies per Satzung festlegt. Es ist keine Verpflichtung für die Kommune vorgesehen. Wenn die Kommune diese Aufgabe nicht an sich zieht, müssen die betroffenen Eigentümer die Überprüfung selbst organisieren.
Das Gesetz wird vermutlich nicht vor Januar 2014 rechtskräftig. Wir informieren Sie weiterhin über den aktuellen Stand.